de.express Garten- & Landschaftsbau Zum Portal
de.expressGarten- & LandschaftsbauGarten- & Landschaftsbau
Garten- & Landschaftsbau

Abnahme und Gewährleistung bei Gartenbauarbeiten

Die Abnahme ist der Moment, in dem sich die Rechtslage dreht. Mit ihr wird die Leistung als vertragsgemäß angenommen, Fristen beginnen zu laufen, und die Frage, wer einen Mangel beweisen muss, wird neu beantwortet. Deshalb ist sie kein Rundgang aus Höflichkeit, sondern der wichtigste Termin des ganzen Auftrags.

Was die Abnahme bewirkt

Vor der Abnahme muss der Betrieb nachweisen, dass er richtig geleistet hat. Nach der Abnahme müssen in der Regel Sie nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass er aus der Ausführung stammt. Diese Umkehr ist der Kern. Gleichzeitig beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, und in der Regel wird die Vergütung fällig.

Eine Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen, etwa indem die Leistung ohne Vorbehalt genutzt und bezahlt wird. Genau deshalb ist die ausdrückliche, dokumentierte Abnahme im Interesse beider Seiten: Sie schafft einen klaren Zeitpunkt und einen festgehaltenen Zustand.

Wie Sie den Termin führen

Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie die Flächen gemeinsam ab. Sinnvoll ist Tageslicht, und sinnvoll ist es, vorher das Angebot zur Hand zu nehmen und Position für Position abzugleichen. Geprüft wird nicht nur, was da ist, sondern auch, ob es dem entspricht, was beauftragt wurde.

Achten Sie besonders auf:

  • Höhen und Anschlüsse an Haus, Bestand und Nachbarflächen
  • Gefälle und die Frage, wohin Wasser tatsächlich läuft
  • Ebenheit von Flächen und den Sitz der Randeinfassung
  • Fugen, Kanten und Zuschnitte
  • Standfestigkeit von Pfosten, Mauern und Bauteilen
  • Vollständigkeit von Pflanzung, Menge und Qualität
  • Ob die Baustelle geräumt und Reste entfernt sind

Der Punkt mit dem Wasser lässt sich am besten bei Regen prüfen oder mit einem Eimer. Es ist der Mangel, der am häufigsten erst im Herbst auffällt, wenn niemand mehr daran denkt.

Das Protokoll

Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, auch wenn alles in Ordnung ist. Ins Protokoll gehören das Datum, die Anwesenden, der abgenommene Umfang, festgestellte Mängel und offene Restarbeiten mit einer Frist. Beide Seiten unterschreiben, beide bekommen ein Exemplar. Fotos helfen.

Entscheidend ist der Vorbehalt. Was Sie bei der Abnahme feststellen und nicht ausdrücklich vorbehalten, können Sie später nur schwer geltend machen. Umgekehrt gilt: Wegen kleiner Mängel kann die Abnahme in der Regel nicht verweigert werden. Der richtige Weg ist, abzunehmen und die Mängel im Protokoll unter Vorbehalt festzuhalten. Bei wesentlichen Mängeln ist die Verweigerung möglich, und dann wird ein neuer Termin nach der Nachbesserung vereinbart.

Die Besonderheit bei Pflanzen

Pflanzen sind der Punkt, an dem sich Gartenbau von anderen Gewerken unterscheidet. Ein Betrieb schuldet eine fachgerechte Pflanzung: die richtige Ware in der vereinbarten Qualität, sachgerecht gepflanzt, in vorbereitetem Boden. Ob eine Pflanze anwächst, hängt jedoch zusätzlich von Witterung und Pflege ab, und die Pflege liegt nach der Abnahme meist bei Ihnen.

Deshalb gilt: Das Anwachsen ist nicht automatisch geschuldet. Wer das anders will, muss es vereinbaren. Üblich sind zwei Wege: Entweder übernimmt der Betrieb die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für einen vereinbarten Zeitraum und steht dann auch für das Anwachsen ein, oder Sie übernehmen die Pflege und tragen dieses Risiko. Beides ist in Ordnung, aber es gehört in den Vertrag und nicht in die Diskussion nach dem ersten trockenen Sommer.

Praktisch heißt das: Lassen Sie sich bei der Übergabe genau erklären, was zu tun ist, vor allem beim Wässern. Und dokumentieren Sie, was Sie getan haben. Bei einem Streit über eine ausgefallene Pflanzung ist die Frage regelmäßig, ob ausreichend gewässert wurde.

Nach der Abnahme

Zeigt sich später ein Mangel, melden Sie ihn schriftlich, beschreiben Sie ihn genau und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Der Betrieb hat in der Regel das Recht, selbst nachzubessern. Wer ohne Fristsetzung ein anderes Unternehmen beauftragt, riskiert seine Ansprüche.

Bewahren Sie Angebot, Auftrag, Protokoll und Rechnung zusammen auf. Die Fristen laufen über Jahre, und im dritten Jahr weiß niemand mehr, was vereinbart war, wenn es nicht aufgeschrieben ist.

Kurz zusammengefasst

Nehmen Sie die Abnahme ernst, prüfen Sie gegen das Angebot, halten Sie alles im Protokoll fest und behalten Sie Mängel ausdrücklich vor. Klären Sie bei Pflanzungen vorher, wer die Entwicklungspflege übernimmt und wer für das Anwachsen einsteht. Nach der Abnahme zählt, was dokumentiert ist.

← Alle Beiträge aus Garten- & Landschaftsbau