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Baumfällung: Ablauf, Genehmigung und Sicherheit

Vor jeder Fällung stehen zwei Klärungen: Ist der Baum geschützt, und ist die Fällung überhaupt nötig. Viele Kommunen haben Baumschutzsatzungen, und daneben greift der Artenschutz. Erst danach geht es um die Technik, und die richtet sich nach dem, was um den Baum herum steht.

Zuerst die Genehmigungsfrage

Ob ein Baum gefällt werden darf, ist keine Frage des Eigentums. Zahlreiche Kommunen schützen Bäume ab einer bestimmten Größe über eine Baumschutzsatzung, und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Manche Satzungen schützen bestimmte Arten, andere alle Bäume ab einem gewissen Umfang, wieder andere gelten nur in Teilen des Gemeindegebiets. Ob und was am Ort gilt, sagt die zuständige kommunale Stelle.

Eine Fällung ohne die nötige Genehmigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, und häufig kommt eine Ersatzpflanzung hinzu. Der Anruf vorher ist kostenlos. Hinzu kommt: Wird ein Baum genehmigt gefällt, verlangen viele Satzungen ohnehin Ersatz. Das gehört in die Planung, denn es ist Teil des Vorhabens.

Der Artenschutz gilt immer

Unabhängig von der Satzung gilt der Artenschutz. Für das Fällen von Bäumen und das Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen gibt es eine naturschutzrechtliche Schonzeit, die einen Teil des Jahres umfasst. Sie schützt brütende Vögel und ist keine Empfehlung, sondern Recht.

Darüber hinaus sind Lebensstätten geschützter Arten ganzjährig geschützt. Ein Baum mit Höhlen, Spalten oder abstehender Rinde kann Quartier für Fledermäuse oder Nistplatz für höhlenbrütende Vögel sein, und zwar auch dann, wenn gerade nichts zu sehen ist. Wird so etwas festgestellt, ist das Vorhaben mit der unteren Naturschutzbehörde zu klären. Ein Fachbetrieb prüft den Baum vorher und weist darauf hin.

Muss es wirklich eine Fällung sein

Die zweitwichtigste Frage ist, ob der Baum weg muss. Ein zu groß gewordener Baum lässt sich oft maßvoll einkürzen, ein Baum mit Bruchgefahr lässt sich manchmal durch eine Kronensicherung halten. Auch ein teilweise geschädigter Baum ist nicht automatisch ein Fall für die Säge.

Umgekehrt gibt es klare Fälle: Ein Baum mit Fäule im Stammfuß, mit deutlicher Schieflage nach einem Sturm oder mit fortgeschrittenem Pilzbefall an tragenden Teilen kann eine Gefahr sein. Diese Beurteilung ist Fachsache. Wer unsicher ist, holt eine Einschätzung ein, bevor er entscheidet, und diese Einschätzung ist auch die Grundlage für einen Antrag.

Wie gefällt wird

Die Technik richtet sich nach dem Platz. Steht der Baum frei und ist ein ausreichender Fallbereich vorhanden, wird er im Stück gefällt. Das ist der schnellste Weg. Im Garten ist er selten möglich, weil Haus, Zaun, Leitungen und Nachbargrundstück im Weg sind.

Dann wird der Baum abgetragen: Ein Kletterer oder eine Arbeitsbühne arbeitet die Krone von oben Stück für Stück ab, schwere Teile werden kontrolliert abgelassen. Das ist aufwendiger und der Grund, warum sich Angebote für scheinbar ähnliche Bäume stark unterscheiden. Der Preisunterschied liegt nicht am Baum, sondern an dem, was um ihn herum steht.

Zum Auftrag gehören außerdem Punkte, die man vorher klären sollte:

  • Wird der Stubben entfernt, gefräst oder bleibt er stehen?
  • Sind Abtransport und Entsorgung enthalten?
  • Bleibt Holz als Brennholz vor Ort?
  • Wird eine Absperrung oder eine Sperrung des Gehwegs gebraucht?
  • Ist eine Ersatzpflanzung Teil des Vorhabens?

Sicherheit ist kein Nebenthema

Fällarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten im Garten. Es geht um große Massen, um Motorsägen und oft um Arbeit in Höhe. Für Fachbetriebe gelten Regeln zur Qualifikation, zur Ausrüstung und zur Sicherung des Bereichs, und der Versicherungsschutz ist hier keine Formalie: Wenn etwas fällt, fällt es meist auf etwas Fremdes.

Deshalb ist die Fällung des ausgewachsenen Baums der klassische Fall, bei dem Eigenleistung endet. Fragen Sie nach Qualifikation und Haftpflichtschutz, und wundern Sie sich nicht, wenn ein Fachbetrieb den Bereich großzügig absperrt.

Kurz zusammengefasst

Klären Sie zuerst Baumschutzsatzung und Artenschutz bei der zuständigen kommunalen Stelle, dann die Frage, ob eine Fällung wirklich nötig ist. Die Ausführung richtet sich nach dem Umfeld, nicht nach der Größe des Baums. Und was danach kommt, Stubben, Entsorgung und Ersatzpflanzung, gehört ins Angebot.

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